AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Präsenz-Kursen, E-Learning-Kurse und Live-Online-Trainings (im Folgenden: Kurse), deren Veranstalter der Hamburger Hockeyverband ist.
2. Vertragsschluss
Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Bestellung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte er nicht in der Lage sein, die Bestellung zu erfüllen, wird er den Vertragspartner hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
3. Zugang zu Online-Kursen
Der Zugang zu den Online-Kursen erfolgt unter Verwendung der dem Vertragspartner übersandten Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu sperren. Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
4. Nutzungsrechte
Der Vertragspartner erhält das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs. Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten oder Dokumenten ist unzulässig.
5. Schutzrechte
Die vom Veranstalter bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte sind dem Veranstalter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen.
6. Vergütung
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Vertragspartner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Beanstandungen der Rechnungen des Veranstalters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung geltend zu machen.
7. Haftung für Mängel
Der Vertragspartner hat dem Veranstalter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Der Veranstalter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist. Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 8 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
8. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz ist auf die Höhe der 2fachen jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden).
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9. Stornierung und Kündigung
Bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Bei Stornierungen, die später als 1 Woche eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, sofern sie sich organisatorisch noch umsetzen lässt.
Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. Im Falle der Kündigung von Kursen werden keine Zahlungen erstattet.
10. Kursabsage und Änderung des Umfangs durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahl oder der Erkrankung der Lehrkräfte sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, einen angekündigten Kurs abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Durchführung der Bildungsmaßnahme. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand, Schriftform
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Datenschutz
Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung. Vertragspartner können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten jederzeit widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen.